Der Handel mit Gebrauchtmaschinen
Der Handel mit gebrauchten Gütern aus dem Bereich Heizung und Sanitär durch das Internet nimmt im deutschen Markt immer mehr zu.
Neben den technischen Frage ist oft der rechtliche Aspekt von großer Bedeutung. Durch die Harmonisierung der Gesetze, Verordnungen und der Regelwerke mit Deutschland ändern sich in diesem Bereich die Anforderungen. Muss ein Verkäufer z.B in einem Internet Auktionshaus beim Verkauf einer gebrauchten Heizungsanlage,eines Brenners oder bei Installationsmaterial die gleichen Bedingungen erfüllen wie bei neuen Heizungsanlagen?
Das europäische Binnenmarktrecht unterscheidet folgende Fälle: 'Das Inverkehrbringen bedeutend veränderter gebrauchter Maschinen. (Inder europäischen Interpretation des Binnenmarktrechtswird anstelle des im GPSG verwendeten Begriffs „wesentliche Veränderung“ der Begriff „bedeutende Veränderung“ verwendet.Damit ist allerdings dasselbe gemeint. Siehehierzu „Leitfaden für die Umsetzung der nach dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept verfassten Richtlinien, EU-Kommission) 'Die bedeutende Veränderung einer selbst genutzten gebrauchten Maschine
Was bedeutet das?
• bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder · vorhersehbarer Fehlanwendung
Sicherheit und Gesundheit von Verwendern oder Dritten nicht gefährdet werden. Bei der Beurteilung, ob eine gebrauchte Maschine den Sicherheitsanforderungen des GPSG gerecht wird, sind nach § 4 Abs. 2 GPSG insbesondere zu berücksichtigen:
· Anleitungen für den Zusammenbau, die Installation, die Wartung und die Gebrauchsdauer, · Warnhinweise, Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen und Angaben zur Beseitigung.
Das bedeutet u.a.: · ggf. auf die Art der Aufstellung hinzuweisen, wenn Sicherheit und Gesundheit erst hierdurch gewährleistet werden,
Das bedeutet u.a.: · ggf. auf die Art der Aufstellung hinzuweisen, wenn Sicherheit und Gesundheit erst hierdurch gewährleistet werden, · zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit ggf. eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern.
In diesen Installationsanleitungen bzw Gebrauchsanleitungen steht jedoch, dass Heizungsanlagen und Brenner nur durch einen qualifizierten Fachmann zusammengebaut, installiert oder gewartet werden dürfen.
Erst durch diesen Aspekt ist die Sicherheit und Gesundheit der bestimmungsgemäßen Verwendung gewährleistet, und verhindert vorhersehbare Fehlanwendungen. |