Schimmel im Haus
Wie entstehen Schimmelpilze?
Übersteigt die Schimmelpilzkonzentration ein bestimmtes
Maß, kann es zu gesundheitlichen Problemen für die Bewohner kommen.
Schimmelpilze benötigen zum Wachsen viel Feuchtigkeit. Ursachen erhöhter Feuchte innerhalb von Gebäuden können zum Beispiel sein:
a) direkter Eintrag von Feuchtigkeit zum Beispiel über:
defekte Dächer (insbesondere Flachdächer), Dachrinnen und Fallrohre;
Risse im Mauerwerk;
ungenügendes Austrocknen nach Baumaßnahmen;
Wassereintritt infolge Rohrbrüchen, Überschwemmungskatastrophen etc.
b) unzureichende Abfuhr erhöhter Raumluftfeuchte durch:
unsachgemäßes Heizen und Lüften, insbesondere in „luftdichten“ Gebäuden.
Kondensation (Tauwasserbildung) von Luftfeuchte im Bereich von „kalten“
Wänden, die wegen unzureichender Wärmedämmung in manchen
Altbauten ein Problem darstellen. Baufehler wie Wärmebrücken führen ebenfalls in Neu- und Altbauten zur Wasserdampfkondensation entlang der Bauschadensbereiche.
Die Aufstellung zeigt, dass neben baulichen und bauphysikalischen Mängeln, auch die Bewohnerinnen und Bewohner zu erhöhter Feuchte im Gebäude beitragen.
Unsachgemäßes Lüften in Verbindung mit Tätigkeiten, bei denen viel Feuchtigkeit entsteht (Duschen, Kochen, Wäschetrocknen, Betrieb großer Aquarien etc.), kann die Feuchtigkeit im Gebäude über das erträgliche Maß hinaus erhöhen. Dies wird vor allem dann ein Problem, wenn die Gebäude aus Energiespargründen
aufwändig abgedichtet wurden.
Schimmelpilze können eine Vielzahl von Materialien als Nährboden nutzen wie
zum Beispiel:
diverse Holzarten, Spanplatten,
Papier, Pappe, Karton (auch Gipskarton),
Tapeten, Tapetenkleister,
Kunststoffe, Gummi, Silikon,
Teppichböden, Kleber für Fußbodenbeläge,
Farben, Lacke, Leder.
Auch in und auf Zement und Beton kann Schimmelpilzwachstum vorkommen.
Schimmelpilze können außerdem auf Materialien wachsen, die selbst keine Nährstoffe abgeben, wenn sich organische Partikel und Stäube aus der Luft auf
diesen abgesetzt haben (zum Beispiel auf Glas).
Schimmelpilze können auf Materialien nur wachsen, wenn eine bestimmte Mindestfeuchte vorhanden ist. Dabei ist nicht die Gesamtfeuchte des Materials ausschlaggebend,
sondern nur das den Pilzen zur Verfügung stehende „freie“ Wasser.
Schimmelpilze können auch auf und in Materialien wachsen, die nicht sichtbar nass sind. Es genügt eine relative Luftfeuchtigkeit von ungefähr 80 % an der Oberfläche des Materials. Besonders gute Wachstumsbedingungen finden sich immer dann, wenn es zu Tauwasserbildung auf oder im Material kommt.
Schimmel in der Mietwohnung
Schimmelpilzbefall in einer Mietwohnung gilt als Mietmangel. Über die Ursachen und die Frage, wer für die Behebung der Schäden aufkommen muss, entsteht in der Praxis häufig Streit, der am Ende oft vom Gericht - nach Anhörung
von Sachverständigen - entschieden werden muss.
Da Schimmelpilzbelastung in Innenräumen ein hygienisches Problem darstellt und auch eine Gesundheitsbelastung nicht auszuschließen ist, sollten aus Gründen der Gesundheitsvorsorge die Schäden, möglichst im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Mieter und Vermieter, rasch behoben werden. Bei ärztlichen Attesten von gesundheitlichen Beschwerden aufgrund einer Schimmelpilzbelastung
ist es wichtig, dass die Diagnose einen plausiblen Zusammenhang zwischen
den Beschwerden und der Schimmelpilzbelastung erkennen lässt.
Schimmel auf Möbeln
Befallene Möbelstücke mit geschlossener Oberfläche (Stühle, Schränke) sind oberflächlich feucht zu reinigen, zu trocknen und gegebenenfalls mit 70-80 %-igem Ethylalkohol zu desinfizieren (Achtung: Brand- und Explosionsgefahr! Atemschutz
verwenden!). Stark befallene Einrichtungsgegenstände mit Polsterung (Sessel, Sofa) sind nur selten mit vertretbarem Aufwand sinnvoll zu reinigen und sollten daher im Normalfall entsorgt werden. Befallene Haushaltstextilien (Teppiche, Vorhänge) sind meist ebenfalls nur mit großem Aufwand sachgerecht zu reinigen, so dass je nach Anschaffungskosten eine Entsorgung vorzuziehen ist.
Die wichtigste Voraussetzung für Schimmelpilzwachstum ist das Vorhandensein von Feuchtigkeit, was zumeist auf bauliche Mängel und/oder falsches Nutzerverhalten zurückgeführt werden kann. Fachgerechte bauseitige Maßnahmen und vernünftiges Raumnutzerverhalten müssen zusammenwirken, um eine Wohnung frei von Schimmelpilzwachstum zu halten.
Grundvoraussetzung für eine Wohnung ohne Schimmelpilzwachstum ist zum einen die Errichtung des Gebäudes nach dem Stand der Technik. Der Vermeidung
von Schimmelpilzwachstum durch Feuchteschäden dienen:
Mindestwärmeschutz (DIN 4108-2:2001-03),
Schutz vor Schlagregen (DIN 4108-3),
Abdichtung gegenüber aufsteigender Bodenfeuchte (DIN 18195),
Regelgerechte Dachkonstruktion (Handwerkliche Richtlinien),
Wasserdichte Installationen.
Tipps zur Vermeidung von Schimmel
Zur Verringerung der Feuchte im Raum sollte vorzugsweise mehrmals täglich eine kurze Stoßlüftung (5-10 Minuten bei weit geöffnetem Fenster) erfolgen:
a) Bad
Im Bad sollte nach dem Duschen das Wasser von Wänden und Boden entfernt
werden. Nach dem Duschen sollte man die Fenster im Bad (soweit vorhanden)
kurzzeitig weit öffnen. Bei fensterlosen Badezimmern ist darauf zu
achten, dass die eingebaute Schachtlüftung einwandfrei funktioniert. Dabei
empfiehlt sich die Installation einer - möglichst über Feuchtesensoren gesteuerten
- mechanischen Abzugslüftung.
Nasse Handtücher und Wände im Badezimmer können - trotz kurzzeitigen Lüftens - noch viel Wasser enthalten;
Handtücher trocknet man daher am besten auf dem Heizkörper und
lässt die Fenster solange geöffnet bis die Handtücher sich einigermaßen
trocken anfühlen (die Heizung im Bad soll im Winter dabei nicht abgeschaltet
werden, das beschleunigt das Austrocknen der Handtücher erheblich;
wenige Minuten reichen dann oft aus).
b) Küche
In der Küche kann durch einen Dunstabzug mit Abführung der Abluft ins Freie
viel Feuchtigkeit aus dem Raum entfernt werden. Ein solcher Abzug ist überdies
unter dem Gesichtspunkt der Abführung von Kochdünsten und - beim Kochen
mit Gas - von Verbrennungsgasen sinnvoll. Dunstabzugshauben mit Umluftführung
sind zur Verringerung der Luftfeuchtigkeit in der Küche nicht geeignet.
c) nicht oder wenig beheizte Räume
Weniger beheizte Räume (zum Beispiel Schlafzimmer) sollten nicht mittels
warmer Luft aus anderen Räumen (am Abend) aufgewärmt werden. Im
kälteren Raum kann es sonst an Wänden oder Fensterscheiben zu Tauwasserbildung
kommen. Bei Nutzung des - wenig beheizten - Schlafzimmers sollte
durch gute Lüftung morgens nach dem Aufstehen für die Abfuhr von Feuchtigkeit
(jeder Schlafende gibt Wasserdampf ab) gesorgt werden. In Räumen,
die längere Zeit nicht benutzt und beheizt werden, sollte bei erneutem
Gebrauch vorher vermehrt gelüftet werden.
d) Abwesenheit
Können wegen Abwesenheit der Bewohner die Fenster einer Wohnung
nicht mehrmals täglich geöffnet werden, sollten wenigstens die Innentüren
offen gehalten werden, damit sich evtl. noch vorhandene Feuchte aus Bad
und Küche gleichmäßig über alle Räume verteilen kann.
Ahaus , Nordrhein-Westfalen , Regierungsbezirk Münster,
Ahlen , Nordrhein-Westfalen , Regierungsbezirk Münster,
Attendorn , Nordrhein Westfalen ,Regierungsbezirk Arnsberg ,
Bad Bentheim - Niedersachsen - Regierungsbezirk Weser-Ems
Bad Essen - Niedersachsen - Regierungsbezirk Weser-Ems
Bad Laer - Niedersachsen - Regierungsbezirk Weser-Ems
Bad Driburg
Bad Iburg-Niedersachsen-Regierungsbezirk Weser-Ems
Bad Oeynhausen - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Detmold
Bad Rothenfelde - Niedersachsen - Regierungsbezirk Weser-Ems
Bad Salzuflen - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Detmold
Beckum - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Münster
Brackwede
Bremen
Bergheim - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Köln
Berlin - Berlin - Stadtstaaten und Saarland
Bielefeld - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Detmold
Bissendorf - Niedersachsen - Regierungsbezirk Weser-Ems
Bocholt - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Münster
Bochum - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Arnsberg
Bonn - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Köln
Bottrop - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Münster
Brakel - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Detmold
Bramsche - Niedersachsen - Regierungsbezirk Weser-Ems
Bremen - Bremen - Stadtstaaten und Saarland
Brühl - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Köln
Bünde - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Detmold
Borgholzhausen- Nordrhein-Westfalen- Regierungsbezirk Detmold
Bohmte
Coesfeld - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Münster
Damme - Niedersachsen - Regierungsbezirk Weser-Ems
Datteln - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Münster
Delmenhorst - Niedersachsen - Regierungsbezirk Weser-Ems
Detmold - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Detmold
Dissen am Teutoburger Wald
Dormagen - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Düsseldorf
Dortmund - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Arnsberg
Dülmen - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Münster
Düren - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Köln
Düsseldorf - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Düsseldorf
Duisburg - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Düsseldorf
Emsdetten - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Münster
Enger - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Detmold
Everswinkel - Nordrhein - Westfalen - Regierungsbezirk Münster
Espelkamp - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Detmold
Essen - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Düsseldorf
Füchtdorf
Geilenkirchen - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Köln
Georgsmarienhütte - Niedersachsen - Regierungsbezirk Weser-Ems
Gescher - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Münster
Gladbeck - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Münster
Greven - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Münster
Grevenbroich - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Düsseldorf
Gronau - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Münster
Gütersloh - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Detmold
Glandorf - Niedersachsen - Regierungsbezirk Weser-Ems
Hagen - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Arnsberg
Haltern - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Münster
Halver - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Arnsberg
Hamburg - Hamburg - Stadtstaaten und Saarland
Hameln - Niedersachsen - Regierungsbezirk Hannover
Hamm - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Arnsberg
Halle- Nordrhein Westfalen- Regierungsbezirk Detmold
Herzebrock Clarholz -Nordrhein Westfalen- Regierungsbezirk Detmold
Harsewinkel - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Detmold
Haselünne - Niedersachsen - Regierungsbezirk Weser-Ems
Hattingen - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Arnsberg
Herford - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Detmold
Hilden - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Düsseldorf
Höxter - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Detmold
Hoetmar
Ibbenbüren - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Münster
Iserlohn - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Arnsberg
Kamen - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Arnsberg
Köln - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Köln
Krefeld - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Düsseldorf
Lage - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Detmold
Lemgo - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Detmold
Lengerich - Niedersachsen - Regierungsbezirk Weser-Ems
Lingen - Niedersachsen - Regierungsbezirk Weser-Ems
Lippstadt - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Arnsberg
Lübecke
Löhne
Lotte
Melle - Niedersachsen - Regierungsbezirk Weser-Ems
Münster - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Münster
Minden - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Detmold
Oldenburg - Niedersachsen - Regierungsbezirk Weser-Ems
Olpe - Nordrhein-Westfalen - Regierungsbezirk Arnsberg
Osnabrück - Niedersachsen - Regierungsbezirk Weser-Ems
Ostenfelde - Nordrhein-Westfalen
Oelde - Nordrhein-Westfalen
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Paderborn - Nordrhein - Westfalen - Regierungsbezirk Detmold
Quakenbrück - Niedersachsen - Regierungsbezirk Weser-Ems
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Rahden - Nordrhein Westfalen
Stromberg
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Soest
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Warburg
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Werther -Nordrhein Westfalen- Regierungsbezirk Detmold
Westkirchen
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