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10. Juni 2011, 12:13

Ende der Konzessionsverträge der Stadt Versmold

https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=0afc14544d2e59d1f5617bd97ee8c8ce&page.navid=detailsearchlisttodetailsearchdetail&fts_search_list.selected=0240a6307ad0c5fc&fts_search_list.destHistoryId=45463







Die Stadt Versmold, und der Kreis Gütersloh haben bekanntgegeben das gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)
der Strom-Konzessionsvertrag mit der Strom- und Gasversorgung Versmold GmbH für das Gebiet der ehemaligen Stadt Versmold in den Grenzen vom 31.12.1972 (früheres A-Gebiet) am 30.06.2013 und

der Gas-Konzessionsvertrag mit der Strom- und Gasversorgung Versmold GmbH für das Gebiet der gesamten Stadt Versmold in der heutigen Abgrenzung am 03.06.2013 enden.

Interessierte
Versorgungsunternehmen werden aufgefordert, ihr Interesse an der Konzession bis zum 31.07.2011 schriftlich bei der Stadt Versmold, Münsterstr. 16, 33775 Versmold, zu bekunden.

Redakteur

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25. April 2011, 20:01

Senkung der Energiesteuer

http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2011/0228-11.pdf


Die Eu fordert eine Vergünstigung der Energiesteuer und eine
Vereinheitlichung. Es wird mit Steuersenkungen gerechnet.

Der Fristablauf für die Subsidiaritätsstellungnahme ist der 14.06.11

Redakteur

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22. April 2011, 01:36

Gesetz über Energiedienstleistungen



Mit der Herausgabe des Gesetz über Energiedienstleistungen und andere
Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G), wird die Informationsverpflichtung der Energieversorger gegenüber seinen Kunden erhöht.
Energielieferanten müssen nun künftig den Endkunden, mindestens einmal Jährlich über die Wirksamkeit von Energieeffizienzmaßnahmen, sowie über wettbewerbsorientierte Energiedienstleister hinweisen.
Die Informationsverpflichtung kann im Rahmen der Abrechnung des Energieverbrauches geschehen.
Für den Fall das es in Struktur schwachen Gebieten, nicht genügend wettbewerbsorientierte Energiedienstleister gibt, haben die Energieversorger auf eigene Kosten, für eine Verfügbarkeit eines solchen Angebotes zu sorgen.

Redakteur

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17. April 2011, 19:05

Neue Regelung in NRW zur Kanaldichtheitsprüfung


Das Land NRW stellt fest das es bei der Kanaldichtheitsprüfung und der Feststellung eines Schadens bei privaten Haushalten eine Sanierung innerhalb einer Frist von 10 bis 24 Monaten zu erfolgen hat.
Im öffentlichen Kanalnetz hingegen kann die notwendige Sanierung bis zu 10 Jahre dauern.
( Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft vom
03.01.1995).
Daher wird es den Kommunen überlassen , Regelungen nach den Gegebenheiten vor Ort selbstständig zu entscheiden.

Kanaldichtheitsprüfung NRW.pdf

Redakteur

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07. April 2011, 14:24

Gütersloh mehr Zeit für Kanaldichtheitsprüfung?

http://www.bfgt.de/index.php/Start/51-1


In den nächsten Jahren müssen für 24.000 Gütersloher Grundstücke Dichtheitsprüfungen
durchgeführt werden.

Das Land NRW räumten eine Fristverlängerung bis 2023 ein.
Die Landesregierung plant, das Gesetz zu ändern und hat Kommunen erlaubt, die Fristen bis 2023 zu verlängern, wie es in anderen Bundesländern schon gehandhabt wird.

Die Bürger fürchteten hohe Prüfungskosten und finanzielle Belastungen bei den Sanierungen.

Protests von Bürgerinitiativen gegen das Landeswassergesetz (Paragraph 61A) werden laut.

So werden z.B auf der Internetseite des Vereines Bürger für Gütersloh e.V. unter (www.bfgt.de)
Unterschriften für das Aussetzen bestehender, und die Verabschiedung weiterer Satzungen
in Gütersloh gesammelt.

Redakteur

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05. April 2011, 05:18

Förderung Dichtheitsprüfung

http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/index.jsp




Eigenheim Besitzer können Aufwendungen zur Überprüfung der Dichtheit der auf ihren Grundstücken befindlichen Abwasserleitungen nicht als haushaltsnahe Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen.

Aufwendungen, die zur Beseitigung undichter Stellen anfielen, gelten dagegen als haushaltsnahe Handwerkerleistung und könnten dementsprechend bei der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Wir weisen darauf hin, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowohl die Dichtheitsprüfung als auch die Sanierung von Abwasserkanälen fördert.

Marc Husmann

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05. April 2011, 05:09

Dichtheitsprüfung Hausanschlüsse

http://www.bielefeld.de/de/un/wasser/kass/dit/ http://www.guetersloh.de/Z3VldGVyc2xvaGQ0Y21zOjI5OTI5.x4s
Grundstückseigentümer müssen nach § 61a Absätze 3 und 4 des Landeswassergesetzes (LWG) NRW ihre verlegten Abwasserleitungen zum Sammeln und Fortleiten von Schmutzwasser oder Mischwasser auf Dichtheit prüfen lassen.

Dichtheitsprüfung Übersicht.pdf

Marc Husmann

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